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Ausbildung zum/zur Abfallbeauftragten - Teil I

4-tägiger Ausbildungslehrgang im Oktober 2012

Bestellung von Abfallbeauftragten
Das Programm © Dodo Kresse / Hemera
Das Programm
© Dodo Kresse / Hemera
 

Die Bestellung von Abfallbeauftragten ist im Abfallwirtschaftsgesetz im § 11 AWG 2002 idgF geregelt. Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mehr als 100 ArbeitnehmerInnen haben aufgrund dieser Bestimmungen eine(n) qualifizierte(n) Abfallbeauftragte(n) und eine(n) StellvertreterIn zu bestellen und der Behörde zu melden.

Die Meldung an die Behörde bedarf der Zustimmung der/des Abfallbeauftragten und Stellvertreters und hat die Beschreibung der fachlichen Qualifikation der/des Abfallbeauftragten zu enthalten.

 
Qualifikation im Sinne des § 11 AWG 2002
zur Website © Dimitroff
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© Dimitroff
 

Der angebotene Ausbildungslehrgang für Abfallbeauftragte wird vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als geeignet angesehen, die nötige Qualifikation im Sinne des § 11 AWG 2002 zu vermitteln. Die fachliche Qualifizierung erfolgt in zwei Phasen:

  1. Besuch des 4-tägigen Ausbildungslehrganges und Ablegen einer schriftlichen Prüfung im Anschluss an den zweiten Teil der Schulung. Es wird den TeilnehmerInnen die Möglichkeit geboten, an einer Prüfungsvorbereitung am dritten Ausbildungstag teilzunehmen.

  2. Praktische Arbeit "Erstellung/Aktualisierung des betriebsspezifischen Informationsblattes zur Abfalltrennung" (Teil der Prüfungsbewertung).


Qualifilationsnachweis im Sinne der ARA-Vereinbarung:

Diese Ausbildung gilt auch als Qualifikationsnachweis für steirische AbfallberaterInnen im Sinne der ARA-Vereinbarung, wenn das zusätzliche halbtägige Vertiefungsmodul (im Preis inkludiert) besucht wird. Der Termin wird in Abstimmung mit den Abfallberater/innen festgelegt.

zum Download: Externe Verknüpfung Das Lehrgangsprogramm

 
Anmeldung und Kosten

Die Seminarkosten für den 4-tägigen Ausbildungslehrgang und die Abschlussprüfung betragen EUR 1.000,00 (zuzüglich 20% USt.).

Die Seminarkosten umfassen die Arbeitsunterlagen und Erfrischungen in den Kaffeepausen während des Seminars. Eine Stornierung ist bis 4 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Seminarbeginn müssen wir eine Stornogebühr in der Höhe von 50% des Beitrages in Rechnung stellen. Danach bzw. bei Nichterscheinen ist der gesamte Kostenbeitrag zu entrichten. Selbstverständlich akzeptieren wir eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers.

Die Kosten für die Unterkunft sowie für das Mittagessen und Abendessen sind von den TeilnehmerInnen zu begleichen.

 

Anmeldung:

  1. ANMELDUNG per E-Mail bitte an: office@dimitroff-unternehmensberatung.at
  2. FAX-ANMELDUNG bitte an: 0316 / 720 815-37
 
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