CALL 2020 - Lokale Agenda 21 - Frist 1. März 2021
Bürgerbeteiligung im Rahmen der Regional-, Städte- und Gemeindeentwicklung
Call LA21: AUFRUF zur Einreichung von Förderungsanträgen für die Vorhabensart 7.1.3 - Lokale Agenda 21
Bürgerbeteiligung im Rahmen der Regional-, Gemeinde- und Stadt(teil)entwicklung auf Grundlage der Lokalen Agenda 21 und der Anforderungen der AGENDA 2030"
Im Rahmen der Richtlinie des Landes Steiermark zur Förderung Integrierter Regionalentwicklung mit den Schwerpunkten Regionalmanagement, Regionalentwicklungsprojekte und Beteiligungsprozesse (Lokale Agenda 21) wird der " Call für die Vorhabensart 7.1.3 - Lokale Agenda 21" mit dem 6. November 2020 eröffnet.
Schwerpunktthemen des Calls:
- Partizipative Beteiligungsprozesse zur Förderung einer innovativen Dorf-, Orts- und Stadtteilentwicklung mit Schwerpunkt Klimaschutz 2030
- Klimaschutz 2030 im Rahmen einer innovativen Dorf-, Orts- und Stadtteilentwicklung
Projekte können von 06.11.2020 bis spätestens 01.03.2021 bei der Bewilligenden Stelle eingereicht werden.
Leitstelle LA 21 für BürgerInnenbeteiligung:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 17 Landes- und Gemeindeentwicklung
Referat für Landesplanung und Regionalentwicklung
Gerald Gigler, Mag. - Nbst. 4840
Verena Knoll, MBA - Nbst. 3420
Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz
E-Mail: abteilung17@stmk.gv.at
Download: Unterlagen zum CALL LA21 - Lokale Agenda 21 Bürgerbeteiligung