Freibrief für Dumpsterer?
Gerichtsverfahren in Wien eingestellt
ohne das Ziel der Bereicherung keine Straftat
Mülltauchen ist ein Trend aus den USA, der auch bei uns zunimmt. Bisher ging man von einer Straftat aus. Nicht nur dass der Müll dem jeweiligen Discounter und Lebensmittelgeschäfte bis zur Abholung gehört, die Müllsammler müssen auch das Gelände der Supermärkte betreten und begehen damit Hausfriedensbruch. Doch dieser Ansatz könnte sich nun ändern. Ein Biolehrer aus dem Weinviertel, der die gedumpsterten Lebensmittel an Bedürftige verteilt hat, wurde nun von der Staatsanwaltschaft in Wien unterstützt: Da die Lebensmittel aus einem Container einer Lebensmittelfiliale nicht in Bereicherungsabsicht entwendet wurden, wurde das Verfahren gegen den Lehrer eingestellt.
Näheres dazu im Artikel der Zeitung Österreich vom 13.4.2015.